• Impressum
  • Anmelden
  • Anmelden


Bild Bild Bild Bild Bild SALE


 
Den Tag der Tiefkühlkost am 6. März 2016 haben wir zum Anlass genommen, für Sie Informationen und Checklisten zum Thema Kühlkette und HACCP zusammenzutragen. Lesen Sie folgend die wichtigen Punkte.

Die Checkliste Kühlraum listet stichpunktartig alle alltäglich gleich durchzuführenden Arbeiten auf, die nicht vergessen werden sollen.Die  Kontrollliste Kühlraum ist das Instrument zur Dokumentation der Arbeiten und Ihrer Kontrolle. Das sind zwei kleine und sehr wirksame Hilfsmittel zur Erreichung von Zielen im Qualitätsmanagement Ihres Betriebes. 

Einhaltung der Kühlkette

Die Kühlkette wird als durchgehendes System der Kühlung beim Transport von Lebensmitteln zwischen Hersteller, Großhändler, Händler und Verbraucher bezeichnet.

Vorrangig im Bereich von frischen, gekühlten und tiefgekühlten Produkten ist die Einhaltung der Kühlkette sehr wichtig.

Zur Gewährleistung der Erzeugnissicherheit, -legalität und -qualität liegt unser besonderes Augenmerk auf einem fundierten Qualitätsmanagement nach HACCP. Unsere unterstützen Sie mit beispielsweise unterschiedlichen Temperaturzonen in Kühlgeräten und Mobilen Tiefkühlzellen.

Zusammenfassung wichtiger Temperaturen nach DIN 10508:

  • Tiefgefrorene Lebensmittel (ausgenommen Speiseeis): -18 °C (Kurzfristiger Anstieg um 3 °C möglich) d.h. auf max. - 15 °C
  • Molkereiprodukte / kühlpflicht. Feinkost: max. + 7 °C
  • Obst und Gemüse (kühlpflichtiges): max. +10 °C
  • Fleisch / Wurst: max. + 4 °C

Über die Verpflichtung u. a. zur lückenlosen Einhaltung der Kühlkette (auch während des Transports im Kofferraum des PKW – wenn die Lebensmittel gewerblich verbraucht werden), zur Erweiterung der Schulungspflicht, zur Rückverfolgbarkeit, zur lebensmittelrechtlichen Sorgfaltspflicht etc. informieren wir Sie bei Bedarf gerne.

Wir bieten Ihnen eine Vielzahl von Artikeln für die Bereiche Kühlen und Tiefkühlen für Ihre Veranstaltungen.



HACCP

Was bedeutet eigentlich HACCP?

H – Hazard = Gefährdung

A – Analysis = Analyse der Gefahren

C – Critical = kritisch

C – Control = Überwachung und Lenkung

P – Points = Punkt als Schnittstelle im Verfahren


Die sechs wichtigsten HACCP - Grundsätze sind:

Mit Hilfe einer Gefahrenanalyse und Festlegung kritischer Kontroll- bzw. Lenkungspunkte werden Risiken erkannt und verhindert.

1. Eine Gefahrenanalyse durchführen:

Das heißt beispielsweise für Großküchen oder Restaurants müssen im ersten Schritt alle Vorgänge festgehalten werden, die mögliche Gefahren beinhalten. Es könnten denkbare Risiken beim Einkauf, bei der Zubereitung der Speisen bis hin zu der Bewirtung auftreten.

2. Festlegung der kritischen Kontrollpunkte (CCPs)

Folgende mögliche Risiken können im Umgang mit Lebensmitteln auftreten, die gesundheitliche Folgen haben könnten:

  • biologische Gefahren, wie Bakterien oder Schimmelpilze in Lebensmittel, z. B. Salmonellen in Mayonnaise
  • Gefahren durch Gegenstände, die in die Lebensmittel gelangen können, z.B. Glassplitter
  • chemische Gefahren, wie z. B. Reinigungsmittelrückstände an Geräten, die zum Zubereiten von Speisen verwendet werden


3. Bestimmung der Grenzwerte für die CCP

Grenzwerte sind Kriterien, die eine Beurteilung von "sicher" und "potentiell unsicher" ermöglichen. Diese Grenzwerte werden durch Verordnungen, Richtlinien und wissenschaftlich nachgewiesenen Werte definiert. Hierbei handelt es sich um messbare Parameter, die ermittelt und gesteuert werden können.

Beispiel: Hackfleisch

Die auf dem Etikett vorgeschriebene Temperatur zur Lagerung von 4°C wurde nicht eingehalten und wirkt sich somit u. a. auf die Mindesthaltbarkeit des Hackfleischs aus.

  • Festlegung und Durchführung von Verfahren zur Überwachung der CCP
  • Kritische Kontrollpunkte werden z.B. durch Kontrollen des Mindesthaltbarkeitsdatums, Temperaturkontrollen aller Kühlgeräte und Wartung dieser, Durchführung der Kontrollen in festgelegten Abständen (wöchentlich, etc.), Festlegung eines Verantwortlichen für diese Kontrollen (z.B. Küchenpersonal als Hygienebeauftragter festlegen)

4. Festlegung von Korrekturmaßnahmen bei Überschreitung der festgelegten Grenzwerte für die CCPs

Werden die vorgeschriebenen Grenzwerte überschritten, z.B. Lagertemperatur oder Mindesthaltbarkeitsdatum, müssen entsprechende Maßnahmen eingeleitet werden, z.B. Vernichten der betroffenen Ware. Die Maßnahmen müssen schriftlich durch den Verantwortlichen festgehalten werden.

5. Eigenkontrollpflicht (Überprüfungspflicht), ob die eingeleiteten Maßnahmen Erfolg haben

Das HACCP-Konzept sollte mindestens einmal im Jahr auf seine Richtigkeit und Funktionsfähigkeit überprüft werden (Verifizierung), spätestens jedoch wenn sich ein Verfahren oder eine Zusammensetzung ändert. Beispiel: Werden vorgegebene Temperaturen bei der Lagerung von Hackfleisch eingehalten und richtig dokumentiert?

6. Einführung einer Dokumentation / Aufzeichnung zum Nachweis, dass nach einem HACCP-Konzept gearbeitet wird

Es besteht eine Dokumentationspflicht! "Was nicht dokumentiert ist, gilt als nicht geschehen!" Das heißt, verantwortlich für die Sicherheit der Lebensmittel ist der Lebensmittelunternehmer .... also, Sie!


Wir konnten Ihre Frage nicht beantworten?
Bitte fragen Sie unseren Kundenservice: +49 511 898 778-0
 

×